Finanzgericht Rheinland-Pfalz
Anschrift, Telefon, E-Mail, Website
Kategorie | Finanzgericht |
Anschrift | Robert-Stolz-Str. 20, 67433 Neustadt an der Weinstraße |
Telefon | 06321-401-0 |
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Öffnungszeiten
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Zollrechtsstreitigkeiten, Steuerrechtsstreitigkeiten, Investitionszulage, Eigenheimzulage, Kindergeld
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Wichtige Hinweise
Wir haben Anschrift, Telefon, E-Mail und Website des Angebots Finanzgericht Rheinland-Pfalz sorgfältig für Sie recherchiert.
Bitte beachten Sie die angegebenen Öffnungszeiten. Heute geschlossen!
Die angegebenen Dienstleistungen (Zollrechtsstreitigkeiten, Steuerrechtsstreitigkeiten, Investitionszulage, Eigenheimzulage, Kindergeld, u.a.) werden ggf. nicht oder nur eingeschränkt angeboten.
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Finanzgericht Informationen
Das Finanzgericht ist die erste Instanz für Streitigkeiten zwischen Steuerbürgern und Finanzverwaltung. In der Finanzverwaltung gibt es Finanzämter und Zollbehörden, außerdem Familienkassen und andere Behörden.
In Deutschland gibt es 18 Finanzgerichte. Der Bundesfinanzhof ist das oberste Gericht in der zweistufigen Gerichtsbarkeit. Neben dem Bundesfinanzhof gibt es 15 Finanzgerichte. Jedes Bundesland hat ein Finanzgericht, nur Brandenburg und Berlin haben ein gemeinsames Finanzgericht.
In Deutschland gibt es 18 Finanzgerichte. Der Bundesfinanzhof ist das oberste Gericht in der zweistufigen Gerichtsbarkeit. Neben dem Bundesfinanzhof gibt es 15 Finanzgerichte. Jedes Bundesland hat ein Finanzgericht, nur Brandenburg und Berlin haben ein gemeinsames Finanzgericht.
Finanzgericht Dienstleistungen
Das Finanzgericht ist für Streitigkeiten zu Steuern, Finanzen, Gebühren und Zölle zuständig. Das Gericht prüft amtliche Bescheide zu Kindergeld, Steuern, Zoll, Eigenheimzulage und Investitionszulage. Erst wird ein außergerichtliches Vorverfahren eingeleitet, das auch als Einspruchsverfahren bekannt ist.
Erst wenn wenn eine Behörde (Familienkasse, Zollamt etc) dem Einspruch eines Bürgers nicht völlig stattgeben kann, ist eine Klage vor dem Finanzgericht möglich.
Erst wenn wenn eine Behörde (Familienkasse, Zollamt etc) dem Einspruch eines Bürgers nicht völlig stattgeben kann, ist eine Klage vor dem Finanzgericht möglich.
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