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Es wird nicht reagiert, über mittlerweile 2 Jahre hinweg, keine Anrufe, keine Antworten auf Schreiben, Einschreiben. Erst bei gerichtlichen Anordnungen nimmt man dort (dann sehr hektisch) die Arbeit auf. Ich kann jedem der nach Duisburg kommt nur raten: Kommt nicht, migriert nach OB, MH oder DDORF, in Duisburg werdet Ihr behandelt wie der letzte Dreck
(Anonym, 2022-01-11 17:07)Anschrift, Telefon, E-Mail, Website
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Asylentscheidungen, Abschiebung, aufenthaltsbeendenden Entscheidungen, Niederlassungserlaubniss, Passersatzpapiere
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Jetzt bewertenHinweise und Informationen für Ausländerbehörde Duisburg
Wichtige Hinweise
Wir haben Anschrift, Telefon, E-Mail und Website des Angebots Ausländerbehörde Duisburg sorgfältig für Sie recherchiert.
Bitte beachten Sie die angegebenen Öffnungszeiten, es gibt Einschränkungen an einzelnen Tagen. Heute geschlossen!
Die angegebenen Dienstleistungen (Asylentscheidungen, Abschiebung, aufenthaltsbeendenden Entscheidungen, Niederlassungserlaubniss, Passersatzpapiere, u.a.) werden ggf. nicht oder nur eingeschränkt angeboten.
Ausländerbehörde Informationen
Die Ausländerbehörde ist auch als Amt für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt bekannt. Aufgabe ist der Vollzug des Ausländerrechts. Die Zuständigkeit und die Aufgaben im Ausländerrecht richten sich nach den Aufenthaltsgesetzen der Bundesländer und dem Freizügigkeitsgesetz der EU.
Das Aufenthaltsgesetz ist Teil des Zuwanderungsgesetzes und beinhaltet u. a. Bestimmungen zu Ein- und Ausreise und Asyl bzw. Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Bundesweit gilt die Aufenthaltsverordnung.
Ausländerbehörde Dienstleistungen
Dienstleistungen der Ausländerbehörde sind u. a. Asylrecht, Asylverfahren, Abschiebungen und Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Au-Pair-Aufenthalt, Aufenthaltserlaubnisse, Aufenthaltstitel, Duldung, Einbürgerungsverfahren, Freizügigkeitsbescheinigung, elektronischer Aufenthaltstitel, Integrationskurs, Zurückschiebung, Einladungserklärung, Verlängerung des Aufenthaltstitels und Beratung bei Asyl-, Aufenthalts- und Einbürgerungsangelegenheiten entspr. EU-Freizügigkeitsgesetz, Aufenthaltsgesetz und Zuwanderungsgesetz.
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