Ordnungsamt, Abt. Ausländerbehörde des Landkreises: Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Die Einrichtung hat 2 Tage pro Woche geöffnet: Dienstag und Donnerstag. An folgenden Tagen bleibt die Einrichtung geschlossen: Montag, Mittwoch, Freitag, Samstag und Sonntag. Die Öffnungszeiten der kommenden 7 Tage für das Angebot Ordnungsamt, Abt. Ausländerbehörde des Landkreises haben wir in in der folgenden Tabelle für Sie zusammengestellt. Bitte beachten Sie auch die angegebenen Hinweise.
Hinweise und Informationen für Ordnungsamt, Abt. Ausländerbehörde des Landkreises
Wichtige Hinweise
Wir haben Anschrift und Telefon des Angebots Ordnungsamt, Abt. Ausländerbehörde des Landkreises sorgfältig für Sie recherchiert. Die Angaben E-Mail und Website sind uns leider nicht bekannt. Bitte beachten Sie die angegebenen Öffnungszeiten. Heute geschlossen!
Die angegebenen Dienstleistungen (Asylentscheidungen, Abschiebung, aufenthaltsbeendenden Entscheidungen, Niederlassungserlaubniss, Passersatzpapiere, u.a.) werden ggf. nicht oder nur eingeschränkt angeboten.
Ausländerbehörde Informationen
Die Ausländerbehörde ist auch als Amt für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt bekannt. Aufgabe ist der Vollzug des Ausländerrechts. Die Zuständigkeit und die Aufgaben im Ausländerrecht richten sich nach den Aufenthaltsgesetzen der Bundesländer und dem Freizügigkeitsgesetz der EU.
Das Aufenthaltsgesetz ist Teil des Zuwanderungsgesetzes und beinhaltet u. a. Bestimmungen zu Ein- und Ausreise und Asyl bzw. Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Bundesweit gilt die Aufenthaltsverordnung.
Ausländerbehörde Dienstleistungen
Dienstleistungen der Ausländerbehörde sind u. a. Asylrecht, Asylverfahren, Abschiebungen und Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Au-Pair-Aufenthalt, Aufenthaltserlaubnisse, Aufenthaltstitel, Duldung, Einbürgerungsverfahren, Freizügigkeitsbescheinigung, elektronischer Aufenthaltstitel, Integrationskurs, Zurückschiebung, Einladungserklärung, Verlängerung des Aufenthaltstitels und Beratung bei Asyl-, Aufenthalts- und Einbürgerungsangelegenheiten entspr. EU-Freizügigkeitsgesetz, Aufenthaltsgesetz und Zuwanderungsgesetz.