Obergerichtsvollzieher Grosch
Anschrift, Telefon, E-Mail, Website
Kategorie | Gerichtsvollzieher |
Anschrift | Pavillonstr. 16, 66740 Saarlouis |
Telefon | 06831-98 88 57 |
E-Mail sendenWebsite aufrufenMaps & Routenplaner |
Öffnungszeiten
Mo | 14:00 - 15:00 Uhr |
Di | heute geöffnet 09:00 - 10:00 Uhr |
Mi | 14:00 - 15:00 Uhr |
Do | 14:00 - 15:00 Uhr |
Fr | 09:00 - 10:00 Uhr |
Dienstleistungen (Auswahl)
Durchsetzung von vollstreckbaren Titeln, Pfändung von beweglichen Sachen, Verwertung von beweglichen Sachen, öffentliche Versteigerung, Abnahme der Vermögensauskunft
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Wichtige Hinweise
Wir haben Anschrift, Telefon, E-Mail und Website des Angebots Obergerichtsvollzieher Grosch sorgfältig für Sie recherchiert.
Bitte beachten Sie die angegebenen Öffnungszeiten. Heute geöffnet!
Die angegebenen Dienstleistungen (Durchsetzung von vollstreckbaren Titeln, Pfändung von beweglichen Sachen, Verwertung von beweglichen Sachen, öffentliche Versteigerung, Abnahme der Vermögensauskunft, u.a.) werden ggf. nicht oder nur eingeschränkt angeboten.
Bitte beachten Sie die angegebenen Öffnungszeiten. Heute geöffnet!
Die angegebenen Dienstleistungen (Durchsetzung von vollstreckbaren Titeln, Pfändung von beweglichen Sachen, Verwertung von beweglichen Sachen, öffentliche Versteigerung, Abnahme der Vermögensauskunft, u.a.) werden ggf. nicht oder nur eingeschränkt angeboten.
Gerichtsvollzieher Informationen
Der Gerichtsvollzieher hat als Justizbeamter die Aufgabe, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen, sodass er rechtlich als Vollstreckungsorgan anzusehen ist.
Somit soll der Gerichtsvollzieher innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs in einem Amtsgerichtsbezirk titulierte Geldforderungen beitreiben. Wenn dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu beschlagnahmen bzw. zu pfänden, etwa Kraftfahrzeuge oder Schmuck.
Gerichtsvollzieher sind immer einer Gerichtsvollzieherverteilerstelle am Amtsgericht zugeordnet.
Somit soll der Gerichtsvollzieher innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs in einem Amtsgerichtsbezirk titulierte Geldforderungen beitreiben. Wenn dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu beschlagnahmen bzw. zu pfänden, etwa Kraftfahrzeuge oder Schmuck.
Gerichtsvollzieher sind immer einer Gerichtsvollzieherverteilerstelle am Amtsgericht zugeordnet.
Gerichtsvollzieher Dienstleistungen
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