Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte Neubürgerbeauftragter Rhein-Sieg-Kreis
Anschrift, Telefon
Kategorie | Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte |
Anschrift | Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg |
Telefon | 02241-133161 |
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Öffnungszeiten
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Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsförderung, Kampf gegen Gewalt an Frauen, Förderung von Frauenprojekten, Beratung und Hilfe, Öffentlichkeitsarbeit
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Wichtige Hinweise
Wir haben Anschrift und Telefon des Angebots Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte Neubürgerbeauftragter Rhein-Sieg-Kreis sorgfältig für Sie recherchiert. Die Angaben E-Mail und Website sind uns leider nicht bekannt.
Bitte beachten Sie die angegebenen Öffnungszeiten. Heute geschlossen!
Die angegebenen Dienstleistungen (Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsförderung, Kampf gegen Gewalt an Frauen, Förderung von Frauenprojekten, Beratung und Hilfe, Öffentlichkeitsarbeit, u.a.) werden ggf. nicht oder nur eingeschränkt angeboten.
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Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte Informationen
Der Integrationsbeauftragte vertritt die Belange von Migranten und setzt sich für ihre Integration ein. Man nennt den Integrationsbeauftragten auch Beauftragter für Migration und Integration. Seine Aufgaben nimmt der Integrationsbeauftragt auf Bundes-, Länder- oder Kommunalebene wahr.
Die Gleichstellungsbeauftragte ist grundsätzlich für die Gleichbehandlung von Männern und Frauen zuständig. Sie nimmt die Aufgaben meist in einer sozialen, kommunalen oder wirtschaftlichen Einrichtung wahr. Synonyme für die Gleichstellungsbeauftragte sind Frauenbeauftragte oder Beauftragte für Chancengleichheit.
Die Gleichstellungsbeauftragte ist grundsätzlich für die Gleichbehandlung von Männern und Frauen zuständig. Sie nimmt die Aufgaben meist in einer sozialen, kommunalen oder wirtschaftlichen Einrichtung wahr. Synonyme für die Gleichstellungsbeauftragte sind Frauenbeauftragte oder Beauftragte für Chancengleichheit.
Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte Dienstleistungen
Der Integrationsbeauftragte vertritt die Belange von Migranten und setzt sich für ihre Integration ein. Dabei handelt der Integrationsbeauftragte insb. entsprechend Aufenthaltsgesetz. Darin sind die wesentlichen Grundlagen für den Aufenthalt von Ausländern sowie Ein- und Ausreise geregelt.
Die Gleichstellungsbeauftragte (auch: Frauenbeauftragte, Beauftragte für Chancengleichheit) ist vor allem für die Durchsetzung der Gleichbehandlung von Männern und Frauen zuständig.
Die Gleichstellungsbeauftragte (auch: Frauenbeauftragte, Beauftragte für Chancengleichheit) ist vor allem für die Durchsetzung der Gleichbehandlung von Männern und Frauen zuständig.
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