Karte, Routenplaner, Wegbeschreibung
Den gesuchten Ort
Ausländerbehörde des Landkreises München an der Adresse
Mariahilfplatz 17, 81541 München haben wir auf der Karte markiert. Sie können die Funktion Maps und den Routenplaner verwenden, um eine Wegbeschreibung und Anfahrtsinformationen zu erhalten. Weitere interessante Orte in der Nähe finden Sie
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Anschrift, Telefon, E-Mail, Website
Öffnungszeiten
Mo | 08:00 - 12:00 Uhr |
Di | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mi | 08:00 - 12:00 Uhr |
Do | 08:00 - 12:00 Uhr |
Do | 14:00 - 17:30 Uhr |
Fr | 08:00 - 12:00 Uhr |
Sa | heute geschlossen |
mehr...Dienstleistungen (Auswahl)
Asylentscheidungen, Abschiebung, aufenthaltsbeendenden Entscheidungen, Niederlassungserlaubniss, Passersatzpapiere
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Jetzt bewertenHinweise und Informationen für Ausländerbehörde des Landkreises München
Wichtige Hinweise
Wir haben Anschrift, Telefon, E-Mail und Website des Angebots Ausländerbehörde des Landkreises München sorgfältig für Sie recherchiert.
Bitte beachten Sie die angegebenen Öffnungszeiten. Heute geschlossen!
Die angegebenen Dienstleistungen (Asylentscheidungen, Abschiebung, aufenthaltsbeendenden Entscheidungen, Niederlassungserlaubniss, Passersatzpapiere, u.a.) werden ggf. nicht oder nur eingeschränkt angeboten.
Ausländerbehörde Informationen
Die Ausländerbehörde ist auch als Amt für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt bekannt. Aufgabe ist der Vollzug des Ausländerrechts. Die Zuständigkeit und die Aufgaben im Ausländerrecht richten sich nach den Aufenthaltsgesetzen der Bundesländer und dem Freizügigkeitsgesetz der EU.
Das Aufenthaltsgesetz ist Teil des Zuwanderungsgesetzes und beinhaltet u. a. Bestimmungen zu Ein- und Ausreise und Asyl bzw. Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Bundesweit gilt die Aufenthaltsverordnung.
Ausländerbehörde Dienstleistungen
Dienstleistungen der Ausländerbehörde sind u. a. Asylrecht, Asylverfahren, Abschiebungen und Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Au-Pair-Aufenthalt, Aufenthaltserlaubnisse, Aufenthaltstitel, Duldung, Einbürgerungsverfahren, Freizügigkeitsbescheinigung, elektronischer Aufenthaltstitel, Integrationskurs, Zurückschiebung, Einladungserklärung, Verlängerung des Aufenthaltstitels und Beratung bei Asyl-, Aufenthalts- und Einbürgerungsangelegenheiten entspr. EU-Freizügigkeitsgesetz, Aufenthaltsgesetz und Zuwanderungsgesetz.
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