Dienstleistungen, Produkte, Unterstützung
Aufgeführt sind typische Themen der Kategorie, Abweichungen möglich.☘ Ausstellung von Aufenthaltsgestattungen
☘ Befristung von Aufenthaltstiteln
☘ Niederlassungserlaubniss
☘ Ablehnung von Aufenthaltserlaubnissen
☘ Abschiebung
☘ Asylentscheidungen
☘ aufenthaltsbeendenden Entscheidungen
☘ Durchführung des Asylverfahrens
☘ Passersatzpapiere
☘ Verfügung von Ausreiseaufforderungen
Anschrift, Telefon, E-Mail, Website
Mo | 07:30 - 17:00 Uhr |
Di | 07:30 - 17:00 Uhr |
Mi | 07:30 - 12:00 Uhr |
Do | heute geöffnet 07:30 - 18:00 Uhr |
Fr | 07:30 - 12:00 Uhr |
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Jetzt bewertenHinweise und Informationen für Ausländerbehörde des Landkreises Harburg
Wichtige Hinweise
Wir haben Anschrift, Telefon, E-Mail und Website des Angebots Ausländerbehörde des Landkreises Harburg sorgfältig für Sie recherchiert.
Bitte beachten Sie die angegebenen Öffnungszeiten, es gibt Einschränkungen an einzelnen Tagen. Heute geöffnet!
Die angegebenen Dienstleistungen (Asylentscheidungen, Abschiebung, aufenthaltsbeendenden Entscheidungen, Niederlassungserlaubniss, Passersatzpapiere, u.a.) werden ggf. nicht oder nur eingeschränkt angeboten.
Ausländerbehörde Informationen
Die Ausländerbehörde ist auch als Amt für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt bekannt. Aufgabe ist der Vollzug des Ausländerrechts. Die Zuständigkeit und die Aufgaben im Ausländerrecht richten sich nach den Aufenthaltsgesetzen der Bundesländer und dem Freizügigkeitsgesetz der EU.
Das Aufenthaltsgesetz ist Teil des Zuwanderungsgesetzes und beinhaltet u. a. Bestimmungen zu Ein- und Ausreise und Asyl bzw. Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Bundesweit gilt die Aufenthaltsverordnung.
Ausländerbehörde Dienstleistungen
Dienstleistungen der Ausländerbehörde sind u. a. Asylrecht, Asylverfahren, Abschiebungen und Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Au-Pair-Aufenthalt, Aufenthaltserlaubnisse, Aufenthaltstitel, Duldung, Einbürgerungsverfahren, Freizügigkeitsbescheinigung, elektronischer Aufenthaltstitel, Integrationskurs, Zurückschiebung, Einladungserklärung, Verlängerung des Aufenthaltstitels und Beratung bei Asyl-, Aufenthalts- und Einbürgerungsangelegenheiten entspr. EU-Freizügigkeitsgesetz, Aufenthaltsgesetz und Zuwanderungsgesetz.
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