Ausländerbehörde Ausländeramt des Landkreises Neuburg an der Donau: Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Die Einrichtung hat 5 Tage pro Woche geöffnet: Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag. An folgenden Tagen bleibt die Einrichtung geschlossen: Samstag und Sonntag. Die Öffnungszeiten der kommenden 7 Tage für das Angebot Ausländerbehörde Ausländeramt des Landkreises Neuburg an der Donau haben wir in in der folgenden Tabelle für Sie zusammengestellt. Bitte beachten Sie auch die angegebenen Hinweise.
WochentagTag
Datum
Geöffnet?
Uhrzeiten
Hinweise
MontagMo
06. Mai 202406.05.
geöffnet
08:00 - 12:00 Uhr
zus. nach Vereinbarung
DienstagDi
07. Mai 202407.05.
geöffnet
08:00 - 12:00 Uhr
zus. nach Vereinbarung
MittwochMi
08. Mai 202408.05.
geöffnet
08:00 - 12:00 Uhr
zus. nach Vereinbarung
DonnerstagDo
09. Mai 202409.05.
geöffnet
08:00 - 12:00 Uhr
zus. nach Vereinbarung
FreitagFr
10. Mai 202410.05.
geöffnet
08:00 - 12:00 Uhr
zus. nach Vereinbarung
SamstagSa
11. Mai 202411.05.
geschlossen
SonntagSo
12. Mai 202412.05.
geschlossen
Anschrift, Telefon, E-Mail, Website
Kategorie
Ausländerbehörde
Anschrift
Platz der Deutschen Einheit 1, 86633 Neuburg an der Donau
Hinweise und Informationen für Ausländerbehörde Ausländeramt des Landkreises Neuburg an der Donau
Wichtige Hinweise
Wir haben Anschrift, Telefon, E-Mail und Website des Angebots Ausländerbehörde Ausländeramt des Landkreises Neuburg an der Donau sorgfältig für Sie recherchiert. Bitte beachten Sie die angegebenen Öffnungszeiten. Heute geöffnet!
Die angegebenen Dienstleistungen (Asylentscheidungen, Abschiebung, aufenthaltsbeendenden Entscheidungen, Niederlassungserlaubniss, Passersatzpapiere, u.a.) werden ggf. nicht oder nur eingeschränkt angeboten.
Ausländerbehörde Informationen
Die Ausländerbehörde ist auch als Amt für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt bekannt. Aufgabe ist der Vollzug des Ausländerrechts. Die Zuständigkeit und die Aufgaben im Ausländerrecht richten sich nach den Aufenthaltsgesetzen der Bundesländer und dem Freizügigkeitsgesetz der EU.
Das Aufenthaltsgesetz ist Teil des Zuwanderungsgesetzes und beinhaltet u. a. Bestimmungen zu Ein- und Ausreise und Asyl bzw. Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Bundesweit gilt die Aufenthaltsverordnung.
Ausländerbehörde Dienstleistungen
Dienstleistungen der Ausländerbehörde sind u. a. Asylrecht, Asylverfahren, Abschiebungen und Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Au-Pair-Aufenthalt, Aufenthaltserlaubnisse, Aufenthaltstitel, Duldung, Einbürgerungsverfahren, Freizügigkeitsbescheinigung, elektronischer Aufenthaltstitel, Integrationskurs, Zurückschiebung, Einladungserklärung, Verlängerung des Aufenthaltstitels und Beratung bei Asyl-, Aufenthalts- und Einbürgerungsangelegenheiten entspr. EU-Freizügigkeitsgesetz, Aufenthaltsgesetz und Zuwanderungsgesetz.