Öffnungszeiten
Die Einrichtung hat 3 Tage pro Woche geöffnet: Dienstag, Donnerstag und Freitag. An folgenden Tagen bleibt die Einrichtung geschlossen: Montag, Mittwoch, Samstag und Sonntag. Die Öffnungszeiten der kommenden 7 Tage für das Angebot Ausländerbehörde Ausländer- und Vertriebenenbehörde des Landkreises Mittelsachsen haben wir in in der folgenden Tabelle für Sie zusammengestellt. Bitte beachten Sie auch die angegebenen Hinweise.
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WochentagTag | Datum | Geöffnet? | Uhrzeiten | Hinweise |
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MontagMo | 29. April 202429.04. | geschlossen | | heute geschlossen! |
DienstagDi | 30. April 202430.04. | geöffnet | 09:00 - 12:00 Uhr | |
DienstagDi | 30. April 202430.04. | geöffnet | 13:00 - 18:00 Uhr | |
MittwochMi | 01. Mai 202401.05. | geschlossen | | |
DonnerstagDo | 02. Mai 202402.05. | geöffnet | 09:00 - 12:00 Uhr | |
DonnerstagDo | 02. Mai 202402.05. | geöffnet | 13:00 - 18:00 Uhr | |
FreitagFr | 03. Mai 202403.05. | geöffnet | 09:00 - 12:00 Uhr | |
SamstagSa | 04. Mai 202404.05. | geschlossen | | |
SonntagSo | 05. Mai 202405.05. | geschlossen | | |
Anschrift, Telefon, E-Mail, Website
Dienstleistungen (Auswahl)
Asylentscheidungen, Abschiebung, aufenthaltsbeendenden Entscheidungen, Niederlassungserlaubniss, Passersatzpapiere
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Wichtige Hinweise
Wir haben Anschrift, Telefon, E-Mail und Website des Angebots Ausländerbehörde Ausländer- und Vertriebenenbehörde des Landkreises Mittelsachsen sorgfältig für Sie recherchiert.
Bitte beachten Sie die angegebenen Öffnungszeiten. Heute geschlossen!
Die angegebenen Dienstleistungen (Asylentscheidungen, Abschiebung, aufenthaltsbeendenden Entscheidungen, Niederlassungserlaubniss, Passersatzpapiere, u.a.) werden ggf. nicht oder nur eingeschränkt angeboten.
Ausländerbehörde Informationen
Die Ausländerbehörde ist auch als Amt für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt bekannt. Aufgabe ist der Vollzug des Ausländerrechts. Die Zuständigkeit und die Aufgaben im Ausländerrecht richten sich nach den Aufenthaltsgesetzen der Bundesländer und dem Freizügigkeitsgesetz der EU.
Das Aufenthaltsgesetz ist Teil des Zuwanderungsgesetzes und beinhaltet u. a. Bestimmungen zu Ein- und Ausreise und Asyl bzw. Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Bundesweit gilt die Aufenthaltsverordnung.
Ausländerbehörde Dienstleistungen
Dienstleistungen der Ausländerbehörde sind u. a. Asylrecht, Asylverfahren, Abschiebungen und Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Au-Pair-Aufenthalt, Aufenthaltserlaubnisse, Aufenthaltstitel, Duldung, Einbürgerungsverfahren, Freizügigkeitsbescheinigung, elektronischer Aufenthaltstitel, Integrationskurs, Zurückschiebung, Einladungserklärung, Verlängerung des Aufenthaltstitels und Beratung bei Asyl-, Aufenthalts- und Einbürgerungsangelegenheiten entspr. EU-Freizügigkeitsgesetz, Aufenthaltsgesetz und Zuwanderungsgesetz.
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