Ausländerbehörde Abt. Ausländerrecht Landkreis Ostprignitz-Ruppin: Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Die Einrichtung hat 3 Tage pro Woche geöffnet: Montag, Dienstag und Donnerstag. An folgenden Tagen bleibt die Einrichtung geschlossen: Mittwoch, Freitag, Samstag und Sonntag. Die Öffnungszeiten der kommenden 7 Tage für das Angebot Ausländerbehörde Abt. Ausländerrecht Landkreis Ostprignitz-Ruppin haben wir in in der folgenden Tabelle für Sie zusammengestellt. Bitte beachten Sie auch die angegebenen Hinweise.
Hinweise und Informationen für Ausländerbehörde Abt. Ausländerrecht Landkreis Ostprignitz-Ruppin
Wichtige Hinweise
Wir haben Anschrift, Telefon und E-Mail des Angebots Ausländerbehörde Abt. Ausländerrecht Landkreis Ostprignitz-Ruppin sorgfältig für Sie recherchiert. Die Angabe Website ist uns leider nicht bekannt. Bitte beachten Sie die angegebenen Öffnungszeiten. Heute geöffnet!
Die angegebenen Dienstleistungen (Asylentscheidungen, Abschiebung, aufenthaltsbeendenden Entscheidungen, Niederlassungserlaubniss, Passersatzpapiere, u.a.) werden ggf. nicht oder nur eingeschränkt angeboten.
Ausländerbehörde Informationen
Die Ausländerbehörde ist auch als Amt für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt bekannt. Aufgabe ist der Vollzug des Ausländerrechts. Die Zuständigkeit und die Aufgaben im Ausländerrecht richten sich nach den Aufenthaltsgesetzen der Bundesländer und dem Freizügigkeitsgesetz der EU.
Das Aufenthaltsgesetz ist Teil des Zuwanderungsgesetzes und beinhaltet u. a. Bestimmungen zu Ein- und Ausreise und Asyl bzw. Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Bundesweit gilt die Aufenthaltsverordnung.
Ausländerbehörde Dienstleistungen
Dienstleistungen der Ausländerbehörde sind u. a. Asylrecht, Asylverfahren, Abschiebungen und Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Au-Pair-Aufenthalt, Aufenthaltserlaubnisse, Aufenthaltstitel, Duldung, Einbürgerungsverfahren, Freizügigkeitsbescheinigung, elektronischer Aufenthaltstitel, Integrationskurs, Zurückschiebung, Einladungserklärung, Verlängerung des Aufenthaltstitels und Beratung bei Asyl-, Aufenthalts- und Einbürgerungsangelegenheiten entspr. EU-Freizügigkeitsgesetz, Aufenthaltsgesetz und Zuwanderungsgesetz.